Archiv der Kategorie: Nachrichten

Ausschreibung zur BM 2023 Nordbaden verfügbar – Voranmeldung ab 1.12.22 möglich

Liebe Mitglieder,

die Bezirksmeisterschaft Nordbaden ist ab dem 1.12.2022, 10.30 Uhr  zur Voranmeldung geöffnet.

Startzeiten können, nach erfolgter Vormeldung, ab dem 4.1.2023, 10.30 Uhr gemeldet werden.

Bitte die jeweiligen Fristen beachten.

Wir wünschen allen teilnehmenden Mitgliedern eine erfolgreiche Meisterschaft
Stephan Hapke und das Bezirks Team

Jahresrückblick 2021 und (kleiner) Ausblick 2022

 

Liebe Mitglieder,

unter diesem LINK habe ich eine paar Informationen aus Verbandssicht zu 2021 zusammen gestellt. Und ebenfalls einen – kleinen – Ausblick auf 2022. Dieser ist allerdings auf Grund der bekannten Situation wirklich nur „klein“ und auch noch sehr vage.

Ich wünsche euch im Namen des Präsidiums und aller Funktionäre ein schönes und friedliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches Jahr 2022

Euer Präsident Helmut Glaser

Nach wie vor in der Hoffnung, dass wir 2022 irgendwann zur Normalität zurückkehren können…

Informationen zu den Bezirksmeisterschaften und den Mitgliedsmarken

Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zu den Terminen der Bezirksmeisterschaften 2022… Leider ist es aktuell so, dass wir nicht abschätzen können, in wie weit wir erneut mit einem Lockdown, Verbot von Wettkämpfen oder ähnlichem rechnen müssen. Daher werden wir die Ausschreibungen kurzfristig veröffentlichen, um möglichst alle zum Zeitpunkt der Meisterschaft geltenden Bedingungen umsetzen zu können. Die Meisterschaften sind geplant, die finalen Termine, hängen aber von der Entwicklung der „Corona-Situation“ ab. Daher bitten wir hier um Geduld.

Und noch etwas verzögert sich dieses Jahr: Der Versand der Beitragsmarken erfolgt dieses Jahr erst nach den Weihnachtsfeiertagen. Dies deshalb, da es im (vor)weihnachtlichen Postverkehr leider häufig vorgekommen ist, dass die Briefe mit den Marken beim Versand an die Vereine verloren gingen.
Der Beitrag für 2022 ist dann wieder der übliche Jahresbeitrag. Eine Reduzierung ist (leider) nicht nochmals möglich.

Ansonsten bleibt mir nur die Hoffnung, dass es irgendwann mal wieder möglich ist, unseren Sport unter „normalen Verhältnissen“ ausüben zu können.

Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
euer Helmut Glaser

Landtagswahl 2021 – 4 Fragen an die Parteien — hier alle Antworten

Liebe Mitglieder,

am 19.02.2021 erhielt ich die erste Antwort auf mein Schreiben. Vom FDP Fraktionsvorsitzenden, Herrn Dr. Hans-Ulrich Rülke. Am 26.02.2021 erhielt ich die Antwort der CDU Fraktion. Am 1. März die Antworten der AfD Fraktion und der SPD Fraktion. Die Schreiben sind hier abrufbar:

 

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Liebe Mitglieder,

wie bei früheren Wahlen, haben wir als Verband Fragen an die im Landtag von Baden-Württemberg vertretenden Parteien gestellt. Natürlich sind wir als gemeinnütziger Verband politisch und konfessionell neutral. Daher wurden an die Parteien gleichlautende Frage gestellt und es werden alle Antworten hier veröffentlicht. Angegeschrieben wurden (alphabetische Aufzählung): AfD; CDU; Die Grünen im Landtag BW; FDP/DVP; SPD.
Hier der genaue Wortlaut des Schreibens:
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Fragen zur Information der Verbandsmitglieder im Vorfeld der Landtagswahl 2021

Sehr geehrter… ,
wie schon in der Vergangenheit, informieren wir im Vorfeld von Wahlen unsere Mitglieder über die politische Meinung der einzelnen Fraktionen im Zusammenhang mit dem Schießsport und dem damit verbundenen Waffenbesitz durch Sportschützen. Wir werden dabei – als politisch neutraler und unabhängiger Verband – keine Empfehlungen aussprechen, sondern die Antworten direkt den Mitgliedern zu Verfügung stellen. Ich schreibe Ihnen als Präsident des „Grosskaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.V.“ im Namen von über 450 Mitgliedsvereinen und 13.000 Mitgliedern in Baden-Württemberg Neben den unserem Verband angeschlossenen Mitgliedern sind weitere etwa 150.000 Bürger in Baden-Württemberg in anderen Schießsportverbänden organisiert.

1. Frage zur Anerkennung von waffenrechtlichen Bedürfnissen

Auf Grund der Schließung vieler Schießsportanlagen im Frühjahr und der erneuten Schließung seit Dezember, ist es für viele Mitglieder nicht möglich, die vom Waffengesetz geforderten schießsportlichen Anforderungen an den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen zu erfüllen, da der Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten auf Grund der seit März 2020 nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Trainingsmöglichkeiten nicht erfüllbar ist. Die gesetzliche Vorgabe hierzu lautet:
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(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens
a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und
3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
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Frage:
Würde die xxx Fraktion zustimmen, dass es die nächsten 12 Monate möglich ist, abweichend von den Vorgaben des oben aufgeführten §14 Abs. 2 Nr.2 WaffG bei der Prüfung der sportlichen Aktivitäten anlässlich eines waffenrechtlichen Bedürfnisses zum Erwerb einer Schusswaffe, die letzten 18 Monate heranzuziehen und dabei die schießsportlichen Aktivitäten statt in den letzten 12 Monate, die der letzten 18 Monate zu beurteilen, da durch die Schließung der Sportanlagen in mindestens 4 Monaten keine Ausübung des Sport möglich war/ist.

2. Schließung von Schießstätten im Lockdown

Von Sozialministerium erhielten wir Mitte Januar 2021 auf Anfrage folgende Aussage:
Schießsportanlagen dürfen nur im Freien und auch dort nur betrieben werden, wenn Sie weitläufig sind (§ 1d Abs. 1 Satz 3 und 4 CoronaVO). Der Betrieb gedeckter oder teilgedeckter Sportanlagen ist nach § 1d Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO außer mit den dort bestimmten Ausnahmen untersagt. Die von Ihnen in Punkt 2 und Punkt 3 genannten Schießanlagen befinden sich nicht im Freien bzw. sind keinesfalls weitläufig. Folglich ist der Betrieb zum jetzigen Zeitpunkt untersagt.….
Damit ist die Ausübung des Schießsport auf 99 % aller Anlagen nicht möglich. Für den Bau von Schießständen gibt jedoch eine spezielle „Schießstandbaurichtlinie“, die genau vorschreibt, dass Schießstände so zu bauen sind, dass die Gase (bei Verwendung von Feuerwaffen) nicht vom Schützen/Schützinnen eingeatmet werden können. D.h. die Schießstände müssen entweder „offen“ sein oder über eine entsprechend starke Lüftung/Luftumwälzung verfügen. Aus unserer Sicht wäre damit unter Einhaltung der Hygiene-Regeln die Ausübung des Schießsport durchaus möglich, denn die Bauart bzw. Lüftung wirkt auf alle in der Luft befindlichen Schadstoffe.
Von Seiten des für den Sport zuständigen Kultusministeriums wurde dies so gesehen und es wäre der Schießsport unter Beachtung der Hygieneregeln auf Schießständen möglich gewesen, sofern es sich nicht um vollständig geschlossene Stände handelt. Leider wurde diese Auffassung durch die oben genannte Mail widerrufen.

Frage:
Wie stellt sich die xxx Fraktion zu der pauschalen Schließung von Schießständen durch die Aussage des Sozialministeriums. Diese wurde getroffen, ohne zu berücksichtigen, dass es für diese spezielle Anforderungen für den Gesundheitsschutz der Sportler und Sportlerinnen gibt.

3. Waffenrecht allgemein

Von bestimmten politischen Parteien wird immer wieder ein totales Waffenverbot in privater Hand gefordert. So lautet es beispielsweise im Grundsatzprogramm einer Partei:
„…Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsstaates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet, ein Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen sowie illegalen Waffenbesitz stärker zu kontrollieren und zu ahnden….
Hier wird ein Bezug, den es in der Realität nicht gibt, konstruiert. Denn weder unterlaufen Sportschützinnen und -schützen mit ihren privaten Sportwaffen die Aufgaben des Rechtsstaats im Bereich öffentliche Sicherheit und Gewaltprävention, noch rütteln sie am Gewaltmonopol des Staates.

Frage:
Wie ist die Meinung der xxx Fraktion zu diesem Punkt? Stellen legale und vielfach überprüfte Sportschützen und Sportschützinnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und greifen in das Gewaltmonopol des Staates ein?

4. Gebühren bei sogenannten „Aufbewahrungskontrollen“

Gemäß den Vorgaben des Waffengesetzes kontrollieren die einzelnen Waffenbehörden die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Schusswaffen bei den jeweiligen Besitzern und Besitzerinnen. Dies wird von uns als Verband akzeptiert. Was jedoch immer wieder Diskussionen und Unverständnis auslöst, ist die äußerst unterschiedliche Gebührengestaltung bei diesen Kontrollen. Dies führt dazu, dass teilweise im Landkreis deutliche andere Gebühren fällig werden, als in der betreffenden Stadt. Teilweise ist der Rahmen dabei von gebührenfrei bis mehrere hundert Euro.
In der Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht (BT Drucksache 331/11) heisst es dazu in Ziff. 36.7: „…Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden. …“

Frage:
Würde sich die xxx Fraktion dafür einsetzen, dass die Gebühren für die „Verdachtsunabhängigen Kontrollen (§ 36 Abs. 3 WaffG)“ in § 4 Abs. 2 Landesgebührengesetz (LGebG) geregelt wird, statt wie aktuell in Abs 3. Damit ließe sich eine landeseinheitliche Gebühr einführen. Auch wenn es in der Verwaltungsvorschrift heißt, dass diese „null“ sein soll, würden die Mitglieder sicherlich eine Gebühr von unter EUR 30.- akzeptieren. Wichtig ist hier ein landeseinheitliches Verfahren und Gebühren.

Ich bedanke mich im Namen unserer Mitglieder für Ihre Antworten auf die oben genannten Fragen und werde Ihre Antwort diesen zur Verfügung stellen. Gerne dürfen Sie mir Ihre Antwort als Email zusenden.

Mit freundlichen Grüßen

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Nun bin ich auf die Antworten gespannt…

Viele Grüße,
euer Präsident Helmut Glaser

Nachahmenswert – Funktionäre und Schießleiter beim Erste Hilfe Grundkurs

Auch wenn in der Öffentlichkeit der Schießsport immer als „gefährlich“ angesehen wird – durch die sehr hohen Anforderungen an die Sicherheit bei Umgang mit den Sportgeräten passieren so gut wie keine Unfälle. Da bei Wettbewerben, dem Training oder im privaten Bereich aber neben einem Unfall auch andere Notfallsituationen entstehen können (Herzinfakt, Kreislaufprobleme o.ä.), hat der Landesverband zusammen mit dem Ortsverein Ingersheim des Deutschen Roten Kreuzes am vergangenen Wochenende einen „Erste Hilfe – Grundkurs“ für Funktionäre und Schießleiter angeboten.

Ich habe selbst ebenfalls teilgenommen, denn meine letzte Ausbildung in dem Bereich ist schon einige Jahre her. Wie ich, haben alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen sehr schnell festgestellt, dass man doch sehr viel von der damaligen Ausbildung vergessen hat bzw. sich manche Sachen geändert haben. Der Kurs war somit eine interessante und erforderliche Auffrischung. Von daher kann ich nur jedem empfehlen, mal wieder so einen Kurs zu besuchen. Die Kurse sind kostengünstig und werden i.d.R. von den lokalen Ortsgruppen angeboten. Der GSVBW wird dies auch in Zukunft für die Funktionäre und Schießleiter anbieten…..
Ich hoffe aber, das erlernte Wissen nie anwenden zu müssen.

Viele Grüße,
euer Helmut Glaser

Präsident und Sportleiter… frisch verbunden 😉

Anstrengend waren die Reanimations-Übungen, jeweils im Team – kritsch beobachtet vom Ausbildungsleiter…

… das Maskottchen des Ortsvereins wurde erfolgreich wiederbelebt 🙂

 

 

 

Protokolle Landesdelegiertentage

2023

Das Protokoll zum Landesdelegiertentag 2023 steht zum Download bereit.

2022

Absage des Landesdelegiertentages auf Grund der Corvid Beschränkungen

2021

Das Protokoll zum Landesdelegiertentages 2021 (und 2020) steht zum Download bereit.

2020

Absage des Landesdelegiertentages auf Grund der Corvid Beschränkungen

2019

Das Protokoll zum Landesdelegiertentag 2019 steht zum Download bereit.

2018

Das Protokoll zum Landesdelegiertentag 2018 steht zum Download bereit.

2017

Das Protokoll zum  Landesdelegiertentag 2017 steht zum Download bereit.

2016

Das Protokoll zum Landesdelegiertentag 2016 steht zum Download bereit.

2015

Das Protokoll zum Landesdelegiertentag 2015 steht zum Download bereit.